Es kommt vor, dass Patienten bei verschiedenen niedergelassenen Ärzten vorstellig werden, um an verschreibungspflichtige Medikamente wie beispielsweise Opioide zu gelangen. Opioide bringen ein deutliches Risiko und Abhängigkeitspotenzial mit sich und unterstehen zum Großteil dem Betäubungsmittelgesetz. Nicht selten werden diese Medikamente missbraucht oder sogar weiterverkauft.
Dr. Patrick Fischer, Mitglied im Kommunalen Suchthilfenetzwerk Baden Baden, hat hierzu eine Handlungsempfehlung für Ärzte erarbeitet, um dem sogenannten „Ärztehopping“ und einer Verbreitung der Opioidabhängigkeit vorzubeugen.
„Sucht ist ein sehr komplexes Thema. Suchtbefriedigung alleine wird nie gelingen. Wir sollten immer darum ringen, ein tragfähiges Konzept aufzubauen. Pauschale Lösungen wird es nie geben“, betont Dr. Fischer.
Handlungsempfehlung für Kolleginnen und Kollegen im niedergelassenen Bereich:
- Insbesondere bei unbekannten Patienten sollte bei verschreibungspflichtigen Substanzen mit deutlichem Abhängigkeitspotential genau hinterfragt werden, ob der Rezeptwunsch medizinisch gerechtfertigt ist.
- Einem Rezeptwunsch nicht zu entsprechen, kann in bestimmten Situationen gerechtfertigt sein (auch wenn es vielleicht schwer fällt).
- Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen können ein hohes manipulatives Potential entwickeln. Es könnte vorkommen, dass ein Patient mit der gleichen Geschichte auch bei anderen Ärzten mehrfach vorstellig wird, um an verschreibungspflichtige Medikamente zu gelangen.
- Lassen Sie nie Rezeptblöcke offen zugänglich oder in einer Schublade in Patientennähe liegen.
- Medikamente zur Opiatsubstitution (Polamidon, Methadon und Buprenorphin) sollten nicht als Schmerzmittel eingesetzt werden. Diese Präparate sind nur im Rahmen eines Substitutionsprogrammes mit entsprechenden Rahmenbedingungen abzugeben.
Ergänzung: Jeder niedergelassene Arzt kann bis zu drei Substitutionsplätze für opiatabhängige Patienten in seiner Praxis vergeben, wenn er konsiliarisch mit einem Suchtmediziner kooperiert.
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